Infos von A-Z

Hier finden Sie dieaktuellstenwichtigstenInformationen

fas fa-a

Gemäss § 38 des Schulgesetzes hat jedes Kind auf Ersuchen der Eltern Anrecht auf einen halben Tag Urlaub pro Quartal.
Die vier Halbtage können innerhalb eines Schuljahres ganz oder teilweise zusammengefasst bezogen werden.
Die entsprechende schriftliche, von den Eltern unterschriebene Mitteilung, muss spätestens zwei Tage im Voraus im Besitz der Klassenlehrperson sein.

Für längere Absenzen ist der Schulleitung in der Regel drei Monate im Voraus ein begründetes Gesuch einzureichen.
Für jedes Kind kann höchstens drei Mal ein Gesuch eingereicht werden, einmal für die Zeitspanne:
- Kindergarten bis Ende 2. Klasse
- einmal für die Zeitspanne 3. Klasse bis Ende 6. Klasse
- einmal in der Oberstufe.

Im gewährten Urlaub ist jeweils auch der § 38 enthalten, d.h. dieser verfällt für das ganze Schuljahr.

Unentschuldigten Absenzen wird selbstverständlich nachgegangen.

fas fa-b

Die Stadt Aarau bietet für den Betrag von Fr. 40.00 ein Saisonabonnement zum Besuch des Freischwimmbades Aarau an.
Die Gemeinden Erlinsbach geben den Schülerinnen und Schülern dieses Abonnement gegen einen Elternbeitrag von Fr. 20.00 ab.
Die restlichen Kosten werden durch die Wohngemeinden getragen.

Die Bestellung und Abgabe der Abonnemente erfolgen über die Schule.

fas fa-c

An den Volksschulen der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn werden vier gemeinsame Leistungstests (Checks) durchgeführt. Die Checks bieten eine unabhängige Standortbestimmung der Leistung der Schülerinnen und Schüler in ausgewählten Kompetenzen zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Die Checks finden zu Beginn der 3. und gegen Ende der 5. Klasse der Primarschule sowie Mitte der 2. und am Ende der 3. Klasse der Oberstufe (Sekundarstufe I) statt.

fas fa-d

Der Kanton überträgt dem Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) alle Aufgaben in den Bereichen Schule, Berufsbildung und Hochschulen. Auch die Förderung von Kultur und Sport sowie Angebote für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen gehören dazu.

Departement Bildung, Kultur und Sport

fas fa-e

Der Elternverein bietet dank seines breiten Netzwerks im Dorf und den vielfältigen Stärken seiner Vorstandsmitglieder ein abwechslungsreiches Freizeitprogramm an. Er fördert den Austausch zwischen Familien und setzt sich Monat für Monat für ein lebendiges, familienfreundliches Dorfleben ein. Dabei engagiert sich der Elternverein aktiv für das Wohl der Familien in beiden Gemeinden.

Elternverein Erlinsbach

fas fa-f

Den Ferienplan finden Sie unter Agenda

fas fa-g

Gesundheit ist unser wichtigstes Gut. Die Schule Erzbachtal macht sich zur Aufgabe, sie für alle hier tätigen Personen zu erhalten und zu fördern, insbesondere für die Lernenden, aber auch für die Lehrenden, die Hausdienst- und Verwaltungsmitarbeitenden. Um ein gesundes Schulklima zu schaffen und zu erhalten, bauen wir auf verschiedene Pfeiler:

Durch Prävention stärken wir die Lebenskompetenzen, damit Herausforderungen bewältigt werden können, bevor sie zu Problemen anwachsen.

Mit Aktivitäten, welche auf die Inhalte des Lehrplans 21 abgestimmt sind, werden diese Kompetenzen gefördert.
Zusätzlich schaffen Schulhausordnungen den Rahmen für ein gutes und gesundes Miteinander.

Mit dem Leitfaden «Hinschauen und Handeln» wenden wir seit Jahren ein Werkzeug zur Früherkennung an.
Es unterstützt uns, Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen, richtig zu beurteilen und unterstützende Schritte einzuleiten.

Nicht immer sind Schwierigkeiten schulintern zu lösen. Der Leitfaden «Hinschauen und Handeln» zeigt Interventionen zur Verbesserung der Situation auf, auch unter Beizug von Fachstellen.

Im Rahmen des Gesundheitsmanagements der Schule Erzbachtal werden die erwähnten Instrumente regelmässig überprüft und neuen Anforderungen angepasst.

fas fa-h

An der Schule Erzbachtal gilt an allen Standorten ein Handy-Verbot.
Handys und Smartwatches dürfen mitgenommen werden. Sie sind während des Unterrichts und auf dem gesamten Schulgelände während der allgemeinen Unterrichtszeiten sowie über den Mittag weder hör- noch sichtbar.
In speziellen Situationen kann die Lehrperson die Benutzung ausnahmsweise bewilligen.
Die Regelung findet sich in der Schul- und Hausordnung, welche von allen Eltern unterschrieben wurde.

fas fa-j

Hier finden Sie die

- Jahresrechnung 2024

fas fa-k

Kinder, die bis zum 31. Juli vier Jahre alt werden, treten zu Beginn des folgenden Schuljahres, also im August, in den Kindergarten ein und werden damit schulpflichtig.

Die Eltern der Kinder, die den Kindergarten besuchen müssen, bekommen automatisch die Anmeldeformulare zugeschickt.

Die Einteilung in die Kindergärten erfolgt im Mai / Juni und wird den Eltern schriftlich mitgeteilt.

fas fa-l

Der Unterricht im Kindergarten sowie in allen Stufen der Volksschule richtet sich nach dem Aargauer Lehrplan.

fas fa-p

Die Oberstufe führt dreimal pro Jahr die Papiersammlungen durch.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Altpapier wie gewohnt rechtzeitig und gut sichtbar bereitstellen.
Nicht korrekt bereitgestellte Materialien können leider nicht mitgenommen werden.
Wir danken für Ihre Mithilfe.

Merkblatt Papiersammlung

fas fa-s

Grundsätzlich finden Schnupperlehren in den Schulferien statt und nur dann während der Schulzeit, wenn es von Schnupperlehrbetrieb nicht anders möglich ist.
Das Gesuch muss vor Beginn der Schnupperlehre bewilligt werden. Bitte mindestens zwei Wochen vor Schnupperbeginn vollständig ausgefüllt an den Standortleiter Oberstufe, Patrick Huggel (patrick.huggel@schule-erzbachtal.ch) senden.

Gesuch Schnupperlehre - Formular

fas fa-u

Der Übertritt vom Kindergarten in die Primarschule und von der Primarschule in die Oberstufe basiert auf der Empfehlung der abgebenden Lehrperson. 

fas fa-w

Wenn Sie einen Wegzug von Erlinsbach planen und schulpflichtige Kinder haben, müssen Sie diese möglichst frühzeitig bei uns abmelden.
Bitte setzen Sie sich mit der Schulverwaltung in Verbindung:

062 844 04 94
schulsekretariat@erlinsbach.ch

Bitte beachten Sie zudem, dass Sie sich auch bei der entsprechenden Gemeinde abmelden müssen.

fas fa-z

Alle Schülerinnen und Schüler der Volksschule haben ab dem Kindergarten Anrecht auf eine jährliche Zahnkontrolle bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt ihrer Wahl. Dafür erhalten die Eltern beim Eintritt ihres Kindes in den Kindergarten ein Gutscheinheft. Das Heft enthält für jedes Schuljahr einen Gutschein.

Bei Verlust oder sollten Sie noch ein altes Heft nur für die Primarschule haben, kann jederzeit in der Schulverwaltung ein neues abgeholt werden.

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Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Schulverwaltung Erzbachtal | Dorfplatz 1 | 5015 Erlinsbach
Tel. 062 844 04 94 | schulsekretariat@erlinsbach.ch